[Gründerzuschuss und Einstiegsgeld nur noch bis 31.10.2011 in seiner bisherigen Form möglich - danach erhebliche Kürzungen und kein Rechtsanspruch mehr für Gründer aus der Arbeitslosigkeit mehr]

Sich aus der Arbeitslosigkeit ( ALG 1 ) oder über das Einstiegsgeld ( ALG 2 ) eine eigene tragende Existenz aufzubauen ist verständlicherweise mit einigen behördlichen Paragraphen besetzt.

 

Diese Hürde zu verstehen und zu überstehen bin ich gerne behilflich und Ihr Ansprechpartner. 

 

 

Bitte achten Sie genau auf die Bedingungen und Voraussetzungen bei einzelnen Förderungen.

 

In vielen Fällen müssen Sie den Antrag vor Beginn einer Selbsständigkeit gestellt haben.

Fangen wir an, es lohnt sich.

Gründerlexikon ( umfangreiches Hilfsmittel )